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Preis pro Person. Übernachtung incl. Frühstück
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Preis pro Person ab 4 Übernachtungen,
incl. Frühstück
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fl. Wasser warm u. kalt *
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€ 13,--/14,-- |
€ 10,--/11,--
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Dusche/WC
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€ 17,--/19,--
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€ 14,--/15,--
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Einzelzimmerzuschlag € 1,50/€ 3,--
Kinderermässigung möglich.
* 2 Zimmer teilen sich eine Dusche und sep. Toilette Bitte beachten Sie den Gastaufnahmevertrag
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Beherbergungs- oder Gastaufnahmevertrag.
Dieser kann, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, nicht von einer
Partei einseitig gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend,
ob der Vertrag schriftlich oder mündlich (telefonisch) geschlossen
wurde. Ebenso ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt eine Buchung
rückgängig gemacht werden soll.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu folgende
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag erarbeitet:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf
den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen
Verpflichtungen des Gastgebers.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die
Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Als Schutz vor unvorhersehbaren Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung
führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Formulare sind bei den Vermietern
oder im Verkehrsbüro erhältlich.Gastaufnahmevertrag
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Beherbergungs- oder Gastaufnahmevertrag.
Dieser kann, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, nicht von einer
Partei einseitig gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend,
ob der Vertrag schriftlich oder mündlich (telefonisch) geschlossen
wurde. Ebenso ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt eine Buchung
rückgängig gemacht werden soll.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu folgende
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag erarbeitet:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf
den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen
Verpflichtungen des Gastgebers.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die
Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Als Schutz vor unvorhersehbaren Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung
führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Formulare sind bei den Vermietern
oder im Verkehrsbüro erhältlich. |